Kilbireglement Ennenda
Zuständigkeit:
Für die Organisation und Koordination mit den Vereinen ist der Verkehrsverein Ennenda zuständig, gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Glarus vom 13. Februar 2022
Betriebszeiten Kilbibahnen: Freitag, ab 18.00 Uhr
Samstag, ab 15.00 Uhr
Sonntag, ab 12.30 Uhr
Wirtende Vereine können Ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen, da die Bewilligung Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag als Freinacht gilt.
Datum: Die Kilbi Ennenda findet jährlich immer am ersten Septemberwochenende statt, mindestens der Sonntag muss im September sein.
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine mit Sitz Ortsteil Ennenda.
Vereine die neu Mitwirken möchten und den obengenannten Bestimmungen entsprechen, haben einen Antrag für die Teilnahme an die Präsidentenkonferenz zu richten. (Siehe Anträge)
Wirtende Vereine: (stand 2024)
· Glarner Landjugend
· Glarner Tennisclub
· Männerchor
· MTV
· Songline Chor
· Turnverein Ennenda
· Verkehrsverein Ennenda
· VSV Glarus
Vereine mit Ständen:
· Evangelische Kirchgemeinde
· Frauenturnverein
· Frauenverein
· FEG Freie Evang.Gemeinde
· Hilfsverein Ennenda
· Jungschützä Ännäda
· Samariterverein Ennenda
· Schul- und Gemeindebibliothek Ennenda
· Turnende Jugend Ennenda
Kommerzielle:
· Markstände nach Absprache mit VVE
· Restaurant Central
· Restaurant Wiese
Zweck
Jeder Ennendaner Verein soll sich an der Chilbi zeigen können. Es soll sich jeder Verein an sein spezielles Angebot halten welches an der Präsidentenkonferenz über Mehrheitsbeschluss bestätigt wird. Dies macht die Chilbi interessant und lebendig.
Jeder Verein hat bis zur Präsidentenkonferenz den zuständigen Platzverantwortlichen mit Natelnummer dem VVE bekanntzugeben. Diese Person muss über die ganze Kilbizeit erreichbar sein.
Verteiler-Schlüssel
Die wirtenden Vereine werden im Verteilerschlüssel in 3 Rubriken aufgeteilt:
· Restaurant
· Bar
· Restaurant & Bar
Unter Bar versteht sich der Verkauf von hochprozentigen Drinks wie Gin Tonic, Baccardi, Vodka, Shots. Schnapshaltige Warmgetränke wie Luz, Fröschli, etc. fallen in
die Kategorie Restaurant.
Wer an der Chilbi sein Angebot nicht gemäss Antrag der Präsidentenkonferenz einhält wird vom VVE in die richtige Kategorie eingeteilt und mittels Verteilerschlüssel
verrechnet.
Die detaillierte Abrechnung und der Verteilerschlüssel werden mitgesendet. Bei Nichtbezahlung eines Teilnehmers wird der Betrag auf den gesamten Verteiler-Schlüssel verteilt und der Teilnehmer wird automatisch von der nächsten Chilbi ausgeschlossen.
Kommerzielle Restaurants auf dem Chilbigelände.
Sobald ein Restaurant auf dem Chilbigelände sich ausserhalb seines
gepachteten Platzes an die Infrastruktur der Chilbi anpasst, kommt es in die Verrechnung des Chilbischlüssels. Der VVE wird das mit dem Wirt besprechen und ihn über das Vorgehen
informieren.
Werbeblache
Der VVE erstellt zwei allgemeine Werbeblachen für die Vereins- Kilbi mit Datum zum Aktualisieren. Die Blache wird an Süd und Nordeingang Ennenda mind. 3 Wochen vor der Chilibi aufgestellt. Auf ein Inserat wird vorläufig verzichtet.
Bewilligung Festbetrieb
Der VVE macht die Bewilligung in Globo.
Harmoniemusik Glarus
Die Harmoniemusik Glarus und die Jugendmusik Glarus spielen jeweils am Sonntag nach der Kirche. Dafür werden die Musikanten mit einem Wertbon entschädigt, welcher bei allen Vereinen eingelöst werden kann. Die Verrechnung erfolgt mittels Verteilerschlüssel.
Anträge
Anträge müssen 10 Tage vor der Präsidentenkonferenz schriftlich und/ oder elektronisch dem Präsidenten des VVE zugestellt werden.
Der Antragssteller muss Persönlich oder durch einen Ersatz den Antrag an der Präsidentenkonferenz vorstellen. Die Präsidentenkonferenz entscheidet über den Antrag.
Einrichten/ Mobiliar/ Marktstände
Jeder Verein ist für das Einrichten selbst verantwortlich. Es ist darauf zu achten den Kilbibetrieb nicht zu stören und Unfälle zu vermeiden.
Jeder Verein ist für sein Mobiliar selbst verantwortlich. Der VVE stellt kein Mobiliar an der Kilbi zur Verfügung.
Marktstände müssen an der Präsidentenkonferenz beim Kilbichef bestellt werden.
Kommerzielle Marktstände
Zugelassen werden Marktstände welche keine Foodstände oder Getränke anbieten. Angedacht sind Händler welche Kleider, Schmuck, Accessoires, Spielzeug, Gewürze und Handwerk anbieten. Die genauen Anforderungen sind nach einer eigenen Gebührenordnung geregelt.
Hygiene
Wirtende Vereine oder Vereine die am Stand Esswaren verkaufen müssen fliessendes Wasser haben zur Gewährleistung der Hygiene, wie Händewaschen. Auflage vom Lebensmittelinspektor.
In gemieteten Kühlschränken, die speziell mit „nur für Getränke“ gekennzeichnet sind, dürfen sich keine Lebensmittel befinden. Dafür benötigt man einen zusätzlichen Kühlschrank. Essen und Getränke dürfen in Kühlschränken nicht gemischt werden. Auflage vom Lebensmittelinspektor.
Das Lebensmittelgesetz ist zwingend einzuhalten. Der VVE kann bei groben Verstössen einen Verein von der Kilbi ausschliessen.
Energie/Wasser
Der VVE organisiert bei TBG Strom/Wasser, gemäss schriftlicher Angabe der Vereine an der Präsidentenkonferenz. Verrechnung erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.
Werkhof/ Reinigung
Der VVE organisiert die Entsorgung der Abfälle, Reinigung des Kilbiareals und die verschiedenen Absperrungen (Vaux-Ban, Verbotstafeln, Umleitungen, etc.). Die Marktstände und die Abfall‐Container werden vom Werkhof geliefert und gemäss Leistungsvereinbarung verrechnet. Allfälliger Restaufwand wird im Verteilerschlüssel verrechnet.
Für die Reinigung des Standplatzes ist jeder Verein selber verantwortlich. Abfallsäcke können beim VVE bezogen werden.
Lärmschutzvorschriften
Ab 02.00 Uhr müssen Musik und Lautsprecher von Schaustellern und Festzelten merklich leiser eingestellt werden. Anordnungen der Sicherheitsdienste oder des Veranstalters VVE betreffend Lautstärke sind zu befolgen. Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag um 04.00 Uhr Musik abstellen.
Standplatzzuteilung
Der VVE ist zuständig für die Zuteilung des Standplatzes. Anfragen sind an den Kilbichef oder an den Präsidenten des VVE zu richten.
Untermietung
Die Mitwirkenden dürfen den Stand/Platz nicht ohne Wissen des VVE untervermieten.
Flohmarkt
Der Flohmarkt beginnt um 09.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr. Markstände stehen ab 08.00 Uhr zur Verfügung. Bei Regenwetter findet der Flohmarkt auf der AutoScooterBahn statt.
Sicherheitsdienst
Für die Sicherheit wird ein Sicherheitsdienst von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag angestellt. Dies organisiert der VVE, die Verrechnung erfolgt mit dem Verteilerschlüssel.
Allgemeine Arbeiten des VVE
· Erstellen und Betrieb der WC-Anlagen (Beleuchtung, Verkleidung etc.)
· Absperrung diverser Gassen mit Gitter
· Ausleuchtung dunkler Nischen
· Aufstellen und Abbrechen der Marktstände
Der VVE erstellt eine Stundenabrechnung über die geleistete Arbeit.
Vorschriften
Alle Festivitäten und Aktivitäten müssen den gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften entsprechen.
Haftung
Die Mitglieder des VVE sind durch die gesetzliche Haftpflicht versichert gegenüber Dritten verursachten Sach- und Personenschäden. Jedoch hält sich die Versicherung vor, je nach Art des Schadens, Regressansprüche, an den für den Schaden verursachten Verein, geltend zu machen.
Der VVE haftet nicht für Unfälle der Mitwirkenden und deren Mitarbeiter.
Der VVE haftet nicht für Feuer- und Elementarschäden, Wasser und Glas oder Vandalismus.
Haftpflichtversicherung
Diese gilt für die Mitglieder des VVE.
Vandalismus ist durch diese Versicherung nicht gedeckt.
Zuwiderhandlung
Wer die Bestimmungen dieses Reglements oder Anordnungen des Chilbi-OK missachtet, wird
- in leichten Fällen verwarnt
- in schweren Fällen von der Kilbi gewiesen.
Bei wiederholten Verstössen kann ein Verein für weitere Jahre gesperrt werden.
Inkrafttreten
Dieses Reglement trat per 1. Januar 2013 in Kraft und wurde an der Präsidentenkonferenz vom 5. Juni 2024 angepasst.